Allgemeine Geschäftsbedingungen

Trockendock Bautentrocknung GmbH & Co. KG
Raiffeisenstr. 28
24214 Lindau

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Auftrag
  3. Angebot
  4. Ausführungsfristen
  5. Abnahme und Gefahrenübergang
  6. Gewährleistung
  7. Mitbenutzung der Baustelle
  8. Zahlung und Abtretung
  9. Rücktritt vom Vertrag
  10. Widerruf
  11. Gerichtsstand

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (kurz AGB) gelten für Verträge
zwischen Trockendock Bautentrocknung GmbH & Co.KG, vertreten durch Herrn Julian Burmeister, Raiffeisenstr.
28, 24214 Lindau, Telefon, 04346/ 9293232, Mail [email protected] und ihren Kunden.

1.2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

1.3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, § 14 BGB.

1.4. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir
Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

2. Auftrag

2.1. Auftrag
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, an der von Ihm mitgeteilten Adresse, Arbeiten durchzuführen.
Die von Ihm beauftragten Leistungen ergeben sich aus den vom Auftraggeber formulierten Auftrag. Dieser
Auftrag ist vor Beginn der Leistungsaufnahme vom Auftraggeber zu unterschreiben.

2.2. Bei Auftragsstornierung werden nach § 649 BGB seitens des Auftraggebers 10 %, mindestens jedoch
150,00€ Netto der beauftragten Leistungen fällig. Die Leistungen werden vor der Zusage der Kostenübernahme
durch Dritte durchgeführt. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden niedriger ist
oder gar nicht erst besteht. In diesem Fall braucht er nur den nachgewiesenen niedrigeren Betrag zu bezahlen.
Die Geltendmachung eines höheren als den pauschalisierten Schadenersatz durch den Auftragnehmer ist nicht
ausgeschlossen.

2.3. Wand- Bodenflächen, die nicht fachgerecht vorgefunden wurden, werden nur dementsprechend unter
Einsatz technischer Hilfsmittel im vergleichbaren Zustand wieder hergestellt.

2.4. Zur Trocknung werden bei Bedarf Oberflächenbeläge und Abdichtungen geöffnet, die damit verbundenen
Folgekosten trägt der Auftraggeber.

2.5. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauwerksabdichtung an Ihrem Gebäude möglicherweise nicht dem
Stand nach neuer DIN 18531-18535 entsprechen. Die Sanierungsmaßnahmen aller Bauwerksabdichtungen am
Gebäude, nach neusten Regeln der Technik, rufen oftmals hohe Kosten hervor. Sollte eine Überprüfung und
Erneuerung dieser Abdichtungsebene gewünscht sein, so melden Sie sich vor Beginn der
Sanierungsmaßnahmen schriftlich bei uns. Schäden, die im Nachgang auf mangelhafte Bauwerksabdichtung
zurückzuführen sind und nicht geprüft werden sollten, können nicht ausgeschlossen werden. Bei einem
versicherten Gebäudeschaden werden in der Regel die Abdichtungsebenen, welche zuvor nicht vorhanden
waren, auch nicht vom Gebäudeversicherer getragen. Die bereits im Angebot hinterlegten, schadensbedingten
Sanierungsmaßnahmen werden selbstverständlich immer nach diesen Regeln der Technik durchgeführt.

3. Angebote

3.1. Hierzu beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Erstellung eines verbindlichen Angebotes nach
§ 145 BGB mit der Benennung der geschätzten Kosten. Diese Leistung ist vergütungspflichtig. Für die Erstellung
eines Angebotes werden 3% der im Angebot ausgewiesenen Kosten zuzüglich der zurzeit gültigen
Mehrwertsteuer berechnet. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die vollständige Anrechnung dieser
Kosten, wenn hierfür der Auftrag zur Realisierung der angebotenen Leistung vom Auftraggeber erteilt wird.

3.2. An das Angebot hält sich der Auftragnehmer 12 Wochen gebunden, erfolgt innerhalb dieser Frist eine
verbindliche Auftragserteilung. Der Auftraggeber behält sich vor nach 12 Monaten die im Leistungsverzeichnis
angegebenen Einheitspreise an die Wirtschaftlichkeit anzupassen.

3.3. Zusätzlich im Angebot bzw. Leistungsverzeichnis nicht enthaltenen Arbeiten, die vom Auftraggeber
veranlasst werden oder nach den Umständen notwendig sind, werden gesondert berechnet.

4. Ausführungsfristen

4.1. Ausführungsbeginn der zur erbringenden Leistung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung
durch die Unterschrift der Auftragserteilung.

5. Abnahme und Gefahrenübergang

5.1. Die Abnahme fertig gestellter Arbeiten hat durch den Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung
über die Fertigstellung zu erfolgen. Der Mitteilung ist die Zustellung einer Rechnung über fertig gestellte
Leistungen gleichgestellt. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber bei der Abnahme in
Textform geltend zu machen. Erfolgt keine persönliche Abnahme, so gilt die Leistung zwölf Werktage nach dem
Zugang der Mail über Fertigstellung als abgenommen.

5.2. Werden Nachfolgearbeiten vor der Abnahme der Arbeiten begonnen, so gilt die Leistung ebenso als
abgenommen.

5.3. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Teilabnahme bzw. Abnahme der Leistung. Wird jedoch die
Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftraggeber nicht zu
vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Bezahlung der bisher
ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten nach dem Angebot.

6. Gewährleistung

6.1. Beginnend mit der Abnahme gilt § 634a Abs. 1 Nr. 1. BGB. Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten beträgt die
Verjährungsfrist 2 Jahre. Hemmung und Unterbrechung des Verjährungsablaufes beziehen sich nur auf den im
Rahmen der Gewährleistungspflicht nachzubessernden Teil der Leistung.

6.2. Bei Reparaturleistungen bezieht sich die Gewährleistung nur auf die unmittelbar ausgeführte Leistung. Die
Gewährleistung beschränkt sich in jedem Falle der Höhe der Auftragssumme.

6.3. Während der Gewährleistungszeit sowie im Rahmen von Wartungsverträgen ist der Auftraggeber verpflichtet,
dem Auftragnehmer unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn Veränderungen, gleich welcher Art, an der vom
Auftragnehmer ausgeführten Arbeit vorgenommen werden.

6.4. Mängel sind unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen, es wird keine Haftung für Arbeiten von Dritten
übernommen.

7. Mitbenutzung an der Baustelle

7.1. Es wird dem Auftragnehmer das Recht zugestanden, vorhandene Gerüste und Lagerplätze zu nutzen sowie
Wasser und Strom zu entnehmen. Die Kosten der Nutzung können dem Auftragnehmer erstattet werden.

8. Zahlung und Abtretung

8.1. Alle Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere
auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zusteht. Die Materialien
gehen nach Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über.

8.2. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 7 Werktagen zu zahlen. Skontoabzüge werden nur akzeptiert, wenn
im Zuge der Beauftragung ausdrücklich vereinbart, und die Zahlungen innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen.
Kommt der Auftraggeber trotz Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist
der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszins zu berechnen.

8.3. Soweit die Kosten für die beauftragten Leistungen von der Versicherung des Auftraggebers übernommen
werden, tritt der Auftraggeber hiermit erfüllungshalber den ihr/ihm gemäß obenstehendem Anspruch gegen die
Versicherungsgesellschaft ab. Diese Abtretung bezieht sich nur auf Forderungen des Auftraggebers gegen seine
Versicherung für den Kostenersatz der Schadenbeseitigung. Der Auftraggeber als Versicherungsnehmer,
ermächtigt hiermit die Versicherung, den von der Versicherung, den von der Versicherung übernommenen Betrag
für die beauftragten Leistungen gegen Vorlage der Rechnung direkt an den Auftragnehmer zu überweisen.
Arbeiten, die nicht von dem Auftragnehmer ausgeführt werden und deren Kosten nicht von der Versicherung des
Auftraggebers übernommen werden, sind von dieser Abtretung nicht betroffen und werden vom Auftraggeber
direkt an den Auftragnehmer gezahlt.

8.4. Sofern zwischen dem Auftraggeber und seiner Versicherung Streit darüber besteht, welche Kosten, der durch
den Auftragnehmer durchgeführten Arbeiten, von der Versicherung übernommen werden, sind diese streitigen
Kosten nicht von dieser Abtretung betroffen und vom Auftraggeber direkt an den Auftragnehmer zu zahlen. Der
Auftragnehmer macht keine streitigen Ansprüche des Auftraggebers, gegen seine Versicherungsgesellschaft
geltend.

8.5. Die Rechnung, der durch den Auftragnehmer durchgeführten Arbeiten, wird auf den Versicherungsnehmer
ausgestellt, wobei die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen wird.

8.6. Sollte der Rückersicherer des Auftraggebers in Leistungsverzug geraten, ist nach 30 Tagen der Auftraggeber
zur Zahlung verpflichtet.

9. Rücktritt vom Vertrag

9.1. Unvorhersehbare Ereignisse besonders schwerwiegender Art, die auf den Betrieb des Auftragnehmers
einwirken und die dieser nicht schuldhaft zu vertreten hat, berechtigen ihn, vom Vertrag ohne
Schadenersatzleistungen zurückzutreten.

9.2. Veränderungen in der Vermögenslage des Auftragsgebers, die Zahlungsunfähigkeit erkennen lassen sind
sofort anzuzeigen. Sollte der Auftraggeber bei Erteilung des Auftrages bereits Kenntnis darüber haben, dass die
finanziellen Mittel nicht vorhanden sind und keine Versicherung greift, wird eine Vertragsstrafe von 25% fällig.

9.3. Der Auftragnehmer hat bei einer solchen vorzeitigen Vertragsbeendigung Anspruch auf Abrechnung der
bereits ausgeführten Leistungen nach Einheitspreisen und auf Ersatz der sonstigen ihm entstandenen Kosten
zzgl. eines pauschalisierten Schadenersatzes in Höhe von 10% der Auftragssumme. Dem Auftraggeber bleibt
vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden niedriger ist oder gar nicht erst besteht. In diesem Fall braucht er
nur den nachgewiesenen niedrigeren Betrag zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren als den
pauschalisierten Schadenersatz durch den Auftragnehmer ist nicht ausgeschlossen.

10. Widerruf

10.1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns (Trockendock Bautentrocknung GmbH & Co. KG, Raiffeisenstr. 28, 24214 Lindau,
043469293232, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief oder eine E-Mail) über ihren Entschluss, dieser Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.

10.2. Folgend des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine
andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich
und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrag bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die
Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht
haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie
uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns (Trockendock Bautentrocknung GmbH & Co.KG,
Raiffeisenstr. 28, 24214 Lindau, 043469293232, [email protected]) zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der
Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und
Funktionsweise nicht notwendiger Umgang auf Ihnen zurückzuführen ist.
Etwaige Dienstleistungen, die vor dem Widerruf erbracht wurde, sind nicht vom Widerruf betroffen. Zahlungen für
geleistete Arbeiten werden sofort fällig.

11. Gerichtsstand

Soweit beide Vertragsparteien Kaufleute sind, vereinbaren sie für alle aus und im Zusammenhang mit diesem
Vertrag entstehende Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am
Firmensitz der Firma Trockendock Bautentrocknung GmbH & Co. KG. Gerichtsstand ist damit Eckernförde. Die
Firma Trockendock Bautentrocknung ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.